Für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten benötigen Unternehmen häufig externe Ressourcen oder spezialisiertes Fachwissen von Dienstleistern.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Beauftragung sind für öffentliche Auftraggeber deutlich umfangreicher als für andere Unternehmen, was zu Herausforderungen führt.
Auswahlkriterien wie örtliche Nähe, Sympathie oder Verfügbarkeit sind nur für Unternehmen umsetzbar, die keine öffentlichen Auftraggeber sind. Auch für diese sind sie häufig nachteilig, da sie regelmäßig dazu führen, dass Anforderungen und Vorgehensweisen erst nach der Beauftragung im Detail festgelegt werden. Negative Effekte wie Produktabhängigkeit, interessenorientierte Beratung oder Vernachlässigung besserer Optionen können die Folge sein.
In meinen Projekten entwickle ich von Beginn an präzise Anforderungen an die Lösung und die Projektumsetzung (siehe Anforderungsmanagement).
Diese Anforderungen dienen als objektive Schablone, um Dienstleister gezielt zu bewerten und die bestmögliche Eignung sicherzustellen.
Meine Erfahrung reicht von einfachen Beschaffungen bis zu komplexen Ausschreibungen, etwa für Cloud-First-Ansätze oder Managed Services.
Ich begleite Sie durch alle Phasen – in enger Abstimmung mit Jurist:innen:
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